»KOMPAKT« Bauordnungsnovelle Gutes Bauen für Morgen – Wir bauen die Zukunft


Diese Bauordnungsnovelle der Grünen Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, das Bauen zukunftsfähiger, ökologischer und bürgerfreundlicher zu gestalten, indem moderne Technologien und nachhaltige Konzepte gefördert werden.

Aktueller Stand der Bauordnung
Die Bauordnung in Sachsen-Anhalt fokussiert sich bisher stark auf die Gefahrenabwehr. Ziel der Grünen Landtagsfraktion ist es, diese Bauordnung zu reformieren und sie zu einem Werkzeug für sicheres und nachhaltiges Bauen zu entwickeln. Das heutige Bauen hat langfristige Auswirkungen auf unsere Lebensweise. Die Reform zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, die Mobilität ganzheitlich zu gestalten und den Herausforderungen der Klimakrise zu begegnen. Gleichzeitig soll der Reformprozess helfen, die steigenden Baukosten durch Verfahrensvereinfachungen und den Abbau von Bürokratie zu bremsen.

1. Einführung des „Gebäudetyp E“
Der neue „Gebäudetyp E“ ermöglicht ein flexibleres und experimentelleres Bauen, indem Abweichungen von anerkannten technischen Regeln zugelassen werden, wenn sie dem Erhalt bestehender Gebäude, der Energieeinsparung oder der Erprobung neuer Bauformen dienen. Dies führt zu einer Reduktion der Baukosten, beschleunigt den Bauprozess und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, ohne die grundlegenden Schutzziele wie Brandschutz oder Umweltschutz zu gefährden. Die Umsetzung erfolgt durch eine klare Stärkung der Genehmigungsregeln, die es erleichtert, innovative Bauprojekte zu realisieren.

2. Solarstrategie auf Neubauten
Für Neubauten wird ab 2027 (Nichtwohngebäude) bzw. 2028 (Wohngebäude) die Installation von Solaranlagen auf geeigneten Dachflächen verbindlich festgelegt. Diese Regelung umfasst auch die Erneuerung von Dachflächen ab 2029 sowie Parkplätze mit mehr als 30 Stellplätzen. Die Solaranlagen bieten Vorteile wie den Schutz des Daches, eine natürliche Kühlung des Dachgeschosses, und die Möglichkeit zur Eigenversorgung mit Strom. Damit wird ein Beitrag zur Energiewende geleistet, der sich sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich für die Bürger rechnet. Die Einführung wird durch Förderprogramme und detaillierte Regelungen zur Umsetzung unterstützt.

Sachsen-Anhalt holt damit eine Entwicklung nach, die in vielen Bundesländern bereits besteht.

2022 - Baden-Württemberg
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2023 - Bayern, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
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2024 - Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Hier bestehen zudem entsprechende Vorgaben für eine Solarpflicht.

3. Begrünung von Dächern und Flächen
Gebäude mit flachen oder leicht geneigten Dächern sollen künftig begrünt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar ist. Die Begrünung verbessert das Mikroklima, senkt die Temperaturen in urbanen Gebieten und verlängert die Lebensdauer von Gebäuden. Sie bietet zudem Lebensräume für Tiere und erhöht die Aufenthaltsqualität in Stadtgebieten. Durch die Speicherung von Regenwasser wird das Kanalsystem entlastet, was insbesondere bei Starkregenereignissen von Vorteil ist. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen, die weiterhin ihre Planungshoheit über Bebauungspläne behalten.

4. Wassermanagement nach dem Schwammstadt-Prinzip
Angesichts der zunehmenden Dürreperioden und Starkregenereignisse wird das Schwammstadt-Prinzip eingeführt. Dieses Konzept ermöglicht es, Regenwasser effizient vor Ort zu speichern und zu nutzen, beispielsweise für die Bewässerung von Grünflächen oder für die Toilettenspülung. Dadurch werden die Kanalisation entlastet und die Stadtklima verbessert, während gleichzeitig die Biodiversität gefördert wird. Um die Umsetzung zu erleichtern, stehen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung.

5. Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen
Kitas, Schulen und Pflegeheime müssen künftig so gebaut oder saniert werden, dass ein wirksamer Hitzeschutz gewährleistet ist. Dies schützt besonders gefährdete Gruppen vor den gesundheitlichen Folgen von Hitzewellen, deren Häufigkeit und Intensität durch den Klimawandel zunehmen wird. Die Umsetzung wird durch Förderprogramme und Leitfäden der Landesregierung unterstützt.

6. Sicherheiten im Öffentlichen Raum - Bauen ohne Angsträume
Zur Verbesserung der Sicherheit werden Maßnahmen ergriffen, um sogenannte Angsträume in Parkhäusern und Garagen zu vermeiden. Die Bauordnung schreibt vor, dass diese Räume hell und gut einsehbar gestaltet werden, um das Sicherheitsgefühl der Nutzer zu erhöhen und potenzielle Kriminalität zu reduzieren. Diese Maßnahmen tragen zur allgemeinen Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Bürger bei.

7. Flexibilisierung der Stellplatzvorgaben
Die neuen Regelungen bieten mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Stellplätzen. Gemeinden können die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen bei guter ÖPNV-Anbindung um bis zu 50% reduzieren, und Autostellplätze können durch Fahrradstellplätze ersetzt werden. Dies fördert eine moderne Mobilität, erhöht die Lebensqualität in Städten und Dörfern und unterstützt die Umsetzung integrierter Mobilitätskonzepte.

8. Brandschutz stärken
Strengere allgemeine Brandschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass Feuer zum Beispiel auch in Tierställen effektiv verhindert und im Ernstfall eine Rettung der Tiere ermöglicht wird. Dies schützt das Leben der Tiere und entspricht den Erwartungen der Bevölkerung an eine verantwortungsvolle Tierhaltung.

9. Förderung der Kreislaufwirtschaft
Die Bauordnung fördert die Ressourcenschonung und Müllvermeidung durch die Einführung einer Kreislaufwirtschaft nach dem „Cradle-to-Cradle“-Prinzip. Dies ermöglicht es, Ressourcen bereits in der Planungsphase wiederzuverwenden, was langfristig die Baukosten senkt und den Flächenverbrauch für Deponien reduziert. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit bestehenden Umweltvorschriften, um die Sicherheit und Gesundheit der Bürger zu gewährleisten.

10. Förderung des Holzbaus
Der Einsatz von Holz als Baustoff wird gefördert, da es einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Moderne Holzbautechniken bieten eine vergleichbare Feuerbeständigkeit wie andere Materialien, was den Bau von Holzhäusern erleichtert. Dies unterstützt umweltbewusste Bauvorhaben und fördert ein gesundes Wohnklima.

11. Kleinstwindanlagen in Wohngebieten
Kleine Windkraftanlagen bis zu einer Höhe von 10 Metern sollen in Wohngebieten genehmigungsfrei errichtet werden können. Dies ermöglicht es den Bürgern, erneuerbare Energien im eigenen Garten zu nutzen und so ihre Unabhängigkeit von Energieversorgern zu erhöhen. Die Umsetzung berücksichtigt weiterhin rechtliche Vorgaben zu Abständen, um nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden.

Profilbild Cornelia Lüddemann

Cornelia Lüddemann

Fraktionsvorsitzende
Sprecherin für Mobilität, Landesentwicklung, Ländliche Räume
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