Die grüne Landtagsfraktion will mit einer Positivliste klare Regeln schaffen. Künftig sollen nur Tierarten privat gehalten werden dürfen, bei denen wissenschaftlich belegt ist, dass ihre Haltung durch Privatpersonen dauerhaft tierschutzgerecht möglich ist. Klassische Haustiere wie Hunde, Katzen, Hamster oder Meerschweinchen bleiben selbstverständlich erlaubt. Für anerkannte Expertinnen und Experten sollen Ausnahmen möglich sein. Bereits gehaltene Tiere sollen Bestandsschutz erhalten. Zoos, Tierparks und vergleichbare Einrichtungen sind vom Vorschlag ausgenommen.
Frederking betont: „Unser Antrag kriminalisiert keine verantwortungsvollen Halterinnen und Halter. Er schützt Tiere vor Leid, unsere heimische Natur vor Schaden und Menschen vor gefährlichen Situationen. Genau das ist vernünftige Politik für Sachsen-Anhalt.“
Deutschland ist ein großer Markt für exotische Wildtiere. Viele Tiere werden online gekauft, oft mit einem Klick, oft ohne Sachkundenachweis. Was harmlos beginnt, endet für Tiere häufig in Stress, falscher Ernährung, Verhaltensstörungen oder Aussetzung. Für Sachsen-Anhalt bedeutet das konkrete Risiken. Entkommene Tiere können heimische Arten verdrängen, Krankheiten übertragen oder Einsatzkräfte binden.
„Sachsen-Anhalt hatte früher bereits Regeln zum Halten gefährlicher Tiere. Seit 2005 klafft eine Lücke. Wir können sie jetzt schließen und zeigen, dass unser Land vorausgeht. Tierschutz beginnt manchmal genau dort, wo jemand auf Bestellen klickt. Mit der Positivliste machen wir aus Unsicherheit klare Verantwortung“, so Frederking.
