23.02.2022

Verwendung Fraktionskostenzuschüsse: AfD-Fraktion muss Rechenschaft ablegen

Nach Vorlage eines Rechtsgutachtens, das die Frage klärt, ob unter anderem die Organisation von öffentlichen Versammlungen zur Aufgabe von Fraktionen gehört, fordert die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt auf, Rechenschaft darüber abzulegen, welche Versammlungen in den letzten Jahren in welcher Höhe aus Fraktionskostenzuschüssen finanziert wurden.

„Das Organisieren, Bewerben und Ausstatten von Demonstrationen ist keine Aufgabe einer Fraktion, sondern ausschließliche Aufgabe der jeweiligen Parteien. Soweit die AfD-Fraktion zum Beispiel Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie veranstaltet, handelt es sich nach unserer Auffassung um rechtswidrige Verwendung von Steuergeldern. In Betracht kommt zudem illegale Parteienfinanzierung, weil der Landesverband der AfD von dieser Praxis profitiert haben könnte“, sagt Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Die AfD Fraktion muss nun kurzfristig und umfassend Rechenschaft ablegen und die Verwendung von Fraktionskostenzuschüssen erklären.“

Hintergrund:

Nach wiederholter Organisation, Bewerbung und Ausstattung von Versammlungen im Sinne des Landesversammlungsgesetzes durch die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags um Auslegung gebeten, inwieweit ein solches Vorgehen vor dem Hintergrund der Zweckbindung der Fraktionskostenzuschüsse zu den Aufgaben nach dem Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt gehört.

Das Gutachten stellt fest, dass es den Fraktionen „aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Stellung als Teil der organisierten Staatlichkeit verwehrt ist, in lenkender Weise auf die Willensbildung des Volkes einzuwirken.“ Die Organisation, Bewerbung und Ausstattung von Versammlungen im Sinne des Landesversammlungsgesetzes gehört „nicht zum Aufgabenkreis der Fraktionen“. Die Verwendung von Fraktionsmitteln zu diesem Zweck wäre unzulässig. Das vollständige Gutachten finden Sie hier.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation