24.07.2024

Kritik am Umgang mit Bundesmitteln Reform des Kita-Finanzierungssystems notwendig

Das Bundesfamilienministerium wird ab 2025 die Länder dazu verpflichten, die Bundeszuschüsse für die Kinderbetreuung primär für die Sicherung und Gewinnung von Personal und die Qualitätsentwicklung der Einrichtungen zu verwenden. Ein Teil der rund 100 Millionen Euro, die Sachsen-Anhalt für die Kinderbetreuung vom Bund erhält, werden für die 2020 eingeführte kostenlose Kita-Betreuung von Geschwisterkindern ausgegeben.


Dazu erklärt Susan Sziborra-Seidlitz, sozialpolitische Sprecherin unserer Landtagsfraktion: „Im Moment ist noch völlig unklar, wie Sachsen-Anhalt damit umgehen wird. Wir haben immer kritisiert, dass das Sozialministerium die Bundesmittel für Beitragsfreiheit, statt wie vom Bund vorgesehen, für Qualitätsentwicklung und Fachkräftesicherung genutzt hat. Die Notwendigkeit dafür hat nicht zuletzt der Kitafachkräfteverband in Sachsen-Anhalt immer wieder deutlich gemacht. Dass das Bundesfamilienministerium nun auf die Einhaltung der mit dem Geld verbundenen Ziele pocht, ist folgerichtig. Nun ist das Land in der Pflicht, die Entlastung der Eltern selbst zu finanzieren."

Wir betonen die Notwendigkeit einer dringenden Reform des Finanzierungssystems der Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt. Es ist offensichtlich, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren Bundesmittel, die zur Verbesserung der Kita-Qualität bestimmt waren, anders verwendet hat.

„Wir haben immer kritisiert, dass das Sozialministerium die Bundesmittel für Beitragsfreiheit, statt wie vom Bund vorgesehen, für Qualitätsentwicklung und Fachkräftesicherung genutzt hat," so Susan Sziborra-Seidlitz. „Diese Mittel sollten insbesondere für die Einstellung und Bindung qualifizierten Personals eingesetzt werden. Stattdessen wurden sie anderweitig verwendet, was zur aktuellen Krise beigetragen hat.

Wir fordern daher eine grundlegende Neuordnung der Planung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Die Landkreise und kreisfreien Städte dürfen nicht länger allein gelassen werden. Das Land muss einen festen und dynamisch angepassten Anteil an den tatsächlichen Personalkosten übernehmen.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation