„Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist das Recht und die Pflicht des gesamten Parlaments. Sie stellt keinen Gnadenakt der Regierung dar. Die Opposition muss an dieser Kontrolle beteiligt werden.
CDU, SPD und FDP aber wollen ohne Sachgrund und willkürlich die Kontrollrechte der Opposition beschneiden und nur noch einen handverlesenen Vertreter der Opposition zulassen. Dass damit auch die Kontrolle selbst geschwächt wird, wird dabei billigend in Kauf genommen.
Dieses Vorgehen widerspricht grundlegenden Prinzipien aus Grundgesetz und Landesverfassung. Parlamentarische Kontrolle durch die Opposition ist kein Gnadenakt, der von der Mehrheit gewährt wird“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Der Verfassungsschutz greift stark in Grundrechte ein und ist als Geheimdienst kaum gerichtlich kontrolliert. Umso größer ist deshalb die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle. Diese muss wirksam bleiben.
Wir schlagen daher vor, dass zukünftig sieben Abgeordnete in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden, wobei jede Fraktion mindestens einen Sitz erhält. So gelingt wirkungsvolle Kontrolle und angemessene Beteiligung auch der Opposition“, so Striegel.