„Die Zukunft der Kommunalfinanzen gehört zügig auf die Tagesordnung der Landespolitik“, so Meister. Dazu haben wir per Antrag bereits zur Konstituierung des Finanzausschusses des Landtags ein Fachgespräch zum Gutachten über die Weiterentwicklung der Kommunalfinanzen auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gutachtern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof soll beraten werden, welche Reformen notwendig und tragfähig sind.
„Das Finanzministerium muss darlegen, wie es die Empfehlungen des Gutachtens bewertet und welche Schritte es für die Reform des Finanzausgleichsgesetzes vorschlägt. Bereits heute hat der Finanzminister im Ausschuss erklärt, für das kommende Jahr lediglich die bisherige Systematik des Finanzausgleichsgesetzes mit aktuellen Zahlen fortzuschreiben. Das Gutachten hingegen zeigt Ansätze für eine dynamischere Finanzierung auf und schlägt zudem richtigerweise vor, pauschale Investitionsmittel auszureichen, über deren Einsatz die Kommunen eigenständig entscheiden können. Die Verantwortlichen vor Ort kennen den Handlungsbedarf bei Schulen, Kitas und Feuerwehren. Mehr Eigenverantwortung und einfachere Finanzierung schaffen den nötigen Spielraum“, erklärt Meister weiter:
„Unser Ziel muss es sein, eine aufgabengerechte Finanzausstattung zu sichern, die kommunale Selbstverwaltung gewährleistet und Investitionen in Schulen, Straßen und öffentliche Einrichtungen ermöglicht. Klar ist, dass Land und Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Haushalte brauchen. Dafür muss die Arbeit an einem Haushaltsplanentwurf unverzüglich vorangetrieben werden.“
