Laut dem Gutachten handelt es sich beim Täter al-Abdulmohsen um einen radikalisierten Einzeltäter, dessen Weltbild u. a. durch rechtsextreme und islamfeindliche Narrative und Verschwörungsideologien beeinflusst war. Tatort und Opfergruppe seien bewusst gewählt worden, um Angst zu verbreiten – mit politischer Botschaft.
Das Gutachten zeichnet die seit 2016 durch öffentliche Äußerungen nachvollziehbare, zunehmende Radikalisierung des Täters nach, der eine ‚vereinfachende dualistische Weltsicht‘ propagiert habe: Muslime und Islam stünden gegen Ex-Muslime und ‚den Westen‘. Zentral für al-Abdulmohsens Weltbild war die Verschwörungsideologie, dass westliche Regierungen – allen voran die deutsche – eine geheime Agenda der ‚Islamisierung‘ Europas vorantrieben.
Die Ergebnisse des Gutachtens stehen im klaren Widerspruch zur Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft, die den Anschlag bislang als Ausdruck individueller Frustration wertete.
Striegel fordert: „Den Angehörigen und der Öffentlichkeit sind wir umfassende Antworten schuldig. Die Differenz zwischen den Ermittlungsergebnissen und den nun vorliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen darf nicht im Dunkeln bleiben. Der Untersuchungsausschuss muss aufklären – und zwar vollständig.“
Aus Sicht der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist klar: Politisch motivierte Gewalt darf niemals relativiert werden – auch nicht, wenn sie von Einzeltätern ausgeht. Die Demokratie muss hier wachsam und handlungsfähig sein.
Striegel weiter: „Wenn Extremismus durch Verschwörungserzählungen wächst, muss unsere Antwort Aufklärung, Prävention und eine konsequente Auseinandersetzung mit den Ursachen sein. Auch Justiz und Sicherheitsbehörden müssen sensibilisiert und befähigt werden, solche Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen.“