Ein neues Finanzierungsverfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss eine bedarfsgerechte Finanzierung, Planbarkeit, ein resilienteres Verfahren ohne Verfassungsklagen und eine Mitsprache der Landesparlamente sicherstellen“, betont Dorothea Frederking, medienpolitische Sprecherin.
„Das Finanzierungsverfahren ist im vorgelegten Entwurf des Reformstaatsvertrags noch offen. Wir brauchen spätestens ab dem Jahr 2027 ein neues Verfahren. Als Grüne stehen wir sowohl dem Indexmodell, das sich an der Inflation orientiert, als auch dem Vetoverfahren mit Empfehlungen einer unabhängigen Kommission und einer Einspruchsfrist offen gegenüber.“
Frederking kritisiert die Doppelmoral der CDU und deren Ablehnung des Indexmodells für den Rundfunkbeitrag: „Die CDU will keinen Automatismus, weil dabei kein öffentlicher Rechtfertigungsdruck bestehe. Doch einen Automatismus nimmt sie für ihre eigenen Belange gerne in Anspruch. Erinnert sei an die Abgeordnetendiäten, die inzwischen automatisch analog zur Lohnentwicklung gemäß dem Nominallohnindex steigen.“
Wir sehen die Aufgabe und das Ziel des Entwurfs des Reformstaatsvertrags darin, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und zukunftsfähig zu machen.
„Mit den von den Ministerpräsident*innen beschlossenen Reformen, wie der Zusammenlegung von Nachrichtensendern oder der Reduzierung der Hörfunkprogramme, wird der ÖRR fit für die Zukunft gemacht.“
Foto: Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt
20.11.2024
Grüne fordern zukunftsfeste Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
„Statt Beitragspopulismus fordern wir eine Versachlichung und Entpolitisierung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR).Yves Rackwitz
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