Die Unternehmen waren sich einig, dass eine rechtssichere Lösung für die Sonn- und Feiertagsöffnung von automatisierten und personallosen Dorfläden notwendig ist. Dies ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Läden, insbesondere in Orten, in denen seit Jahren keine Nahversorgung mehr besteht. So gab der Dorfladenbetreiber Tante Enso an, dass 20 Prozent des Wochenumsatzes auf den Sonntag entfallen. Ohne diesen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit müssten die Läden schließen. Tante Enso sieht mit seinen vier Läden im Land Potenzial für zehn weitere in naher Zukunft sowie für dreißig bis fünfzig Läden in Orten mit einer Einwohnerzahl zwischen 1.000 und 3.000 Menschen. Auch Rewe, die einen solchen automatisierten Dorfladen in Sachsen-Anhalt betreiben, benötigen die Öffnung an sieben Tagen, um den Standort wirtschaftlich betreiben zu können.
„Der Dorfladen als fußläufig erreichbarer Treffpunkt belebt den Ort und die Gemeinschaft. Den wirtschaftlichen Standortnachteil dieser Läden durch eine personallose Sonntagsöffnung auszugleichen, ist notwendig“, betonte Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher unserer Fraktion.
„Die schützenswerte Sonntagsruhe und das Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse können durch den personallosen Automatenbetrieb am Sonntag nur im ländlichen Raum in Einklang gebracht werden“, kommentierte Meister die Rechtslage und forderte die Landesregierung auf, einen gesetzlichen Vorschlag zum Ladenöffnungsgesetz vorzulegen.
„Die untergesetzliche Regelung zur Sonntagsöffnung für Genossenschaftsläden in Sachsen-Anhalt ist ein erster Schritt, den wir auch für diese Genossenschaftsläden im Land begrüßen. Wir brauchen jedoch eine gesetzliche Lösung für alle Anbieter, um einen fairen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Modellen zu ermöglichen. Das Ministerium hat hierzu einen mittelfristig zu erwartenden Vorschlag angekündigt. Die Lösungsansätze anderer Bundesländer sind bekannt. In Sachsen-Anhalt sollten wir jedoch besser kurzfristig ein konkretes Vorgehen diskutieren und modern denken, schließlich ist der ländliche Raum in Sachsen-Anhalt besonders betroffen“, forderte Meister.
„Dorfläden können in kleinen Orten ein belebender Faktor für die Dorfgemeinschaft und ein attraktiver Beitrag zur Nahversorgung sein. Zur Sicherung ihrer Geschäftsgrundlage sollte die personallose Sonntagsöffnung ermöglicht werden, um einen Beitrag zur Grundversorgung im ländlichen Raum zu leisten“, fasste Olaf Meister das erfolgreiche Fachgespräch zum grünen Landtagsantrag „Dorfläden 2.0 im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes berücksichtigen“ zusammen.
Hintergrund: Landtagsantrag „Dorfläden 2.0 im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes berücksichtigen“
Foto: Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt
05.09.2024
Dorfläden als Beitrag für den lebenswerten ländlichen Raum
Heute führte der Wirtschaftsausschuss auf unseren Antrag ein Fachgespräch durch, um die Möglichkeit der Sonntagsöffnung für automatisierte Dorfläden zu erörtern. Eingeladen waren Unternehmen, die bereits erfolgreich automatisierte Läden in Sachsen-Anhalt betreiben.Yves Rackwitz
Mitarbeiter für Presse und Kommunikation0391 560 4008