„Die Berichte der Landesregierung und des Betreibers im Ausschuss konnten das Gutachten, das eine Gefährdung festgestellt hat, nicht entkräften. Erst wenn die Bewertung des Gutachtens durch das Landesverwaltungsamt Ende Januar oder das von der Landesregierung angekündigte zusätzliche Gutachten im Verlauf des Jahres die Risiken ausschließt, darf der Betrieb wieder aufgenommen werden“, fordert Wolfgang Aldag, Sprecher für Umwelt der grünen Landtagsfraktion.
Die befremdliche Erkenntnis der Diskussion im Ausschuss ist, dass die Stadt Sandersdorf-Brehna mehrfach das Umweltinformationsgesetz bemühen musste, um zur Bewertung erforderliche Informationen einzuholen. „Die Kritikpunkte der Stadt haben es auch in sich: fehlende Bohrprotokolle, nicht übereinstimmende Bodenkennwerte zwischen Bodengutachten und Berechnungen und ein unbekanntes Berechnungsprogramm, wodurch dieses nicht fachlich überprüft werden kann. Diese Punkte müssen schnellstmöglich nachgebessert werden“, so Aldag.
Über den konkreten Fall hinaus plädiert Aldag dafür, die Zuständigkeit für die Genehmigungsverfahren der Deponieklasse 1 und möglicherweise auch die der Deponieklasse 0 an das Landesverwaltungsamt zu übertragen. „Bisher wird dies bei den Landkreisen bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen werden nur sehr wenige Male in ihrem gesamten Arbeitsleben mit diesen komplexen Verfahren konfrontiert. Sie brauchen entsprechend viel Zeit, um sich einzuarbeiten. Eine Bündelung im Landesverwaltungsamt würde schnellere und rechtssicherere Verfahren sichern. Wie bereits in der letzten Legislaturperiode bremst hier vor allem das CDU-geführte Innenministerium. Es sollte unverzüglich mit den Landkreisen in den Dialog treten und die notwendigen personellen Maßnahmen auf den Weg bringen.“