„CDU, SPD und FDP schaffen die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz ab. Für dieses grottenschlechte Gesetz gibt es keine tatsächliche und noch weniger eine rechtliche Notwendigkeit. Es folgt ausschließlich dem Ziel, eine Bestenauswahl zu verhindern. Die geltende Regel setzt höherrangiges Recht besser um. Die jetzigen Verschlechterungen braucht es nicht“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Den Schaden trägt vor allem der Datenschutz in Sachsen-Anhalt. Die öffentliche Ausschreibung ist in einigen anderen Bundesländern bereits gängige Praxis und dient der Transparenz im Auswahlverfahren. Damit kann kontrolliert werden, dass die Kandidat*innen die erforderlichen Qualifikationen, Erfahrung und Sachkunde haben. Die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten wurde damit gesichert. Jetzt wird sie erheblich geschwächt“, kritisiert Striegel.
„Wie die europarechtlich geforderte Transparenz und die verfassungsrechtlich geforderte Bestenauslese im Verfahren abgesichert werden können, bleibt vollkommen unklar. Dazu kommt, dass die CDU noch vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes einen eigenen Kandidaten in ihrer Fraktionssitzung angehört hat. Ein Kandidat, der mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden in einer Kanzlei beruflich verbunden ist. Das ist das Gegenteil eines transparenten Verfahrens.“