„Schon heute hält die Landesregierung die genaue Summe der Rückstellungen in Sachsen-Anhalt unter Verschluss und es darf nicht öffentlich darüber gesprochen werden. Wir haben aber Sorge, dass die Kosten für die Wiedernutzbarmachung von Landschaft und Trinkwasser nicht ausreichend abgesichert sind“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.
„Mit der Verlagerung der Mibrag in eine neue und allein fossile Tochtergesellschaft sehen wir weitere Risiken hinzukommen. Die Förderung und Verstromung von Braunkohle werden hier im Land wahrscheinlich deutlich vor 2034 enden, weil sie für den Betreiber nicht mehr wirtschaftlich sein werden. Es gibt keine Planung für den Fall, dass ein Braunkohletagebau abrupt zum Stillstand kommt und Insolvenz anmelden muss. Dann müssten die Steuerzahlenden einspringen. Das ist unzumutbar. Der Betreiber des Kohletagebaus muss die Folgekosten in jedem Fall tragen, nach dem er jahrelang die Gewinne eingefahren hat“, fordert Lüddemann.
Auf sächsischer Seite hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen zuvor Befürchtungen geäußert, dass eine Insolvenz des Kohlekonzerns LEAG weitreichende Folgen für die Lausitz und die sächsische Staatskasse haben könnte. „Diese Bedenken teilen wir ebenfalls für die Zukunft der Mibrag und den teuren Folgen für Sachsen-Anhalt. Deswegen haben wir einen konkreten Vorschlag für eine Braunkohlefolgenstiftung gemacht. Die Mibrag bringt die zur Wiedernutzbarmachung von Landschaft und Trinkwasser laut Bergrecht zurückzuliegenden Mittel vollständig in eine öffentliche Stiftung ein und diese kann dann aufgrund ihres Ewigkeitsanspruchs der Jahrhundertaufgabe besser gerecht werden“, so der finanzpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion Olaf Meister.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus den Landtagen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben im Juni dieses Jahres ein Konzept für die Einrichtung einer solchen Braunkohlefolgenstiftung vorgestellt.