„Eine technische Aufrüstung der Polizei darf nur erfolgen, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: ihre Wirksamkeit ist erwiesen und sie ist verhältnismäßig. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Bei jedem zweiten Fall von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte stehen die Beschuldigten unter Alkoholeinfluss. Hier deeskaliert nur eine richtige Ansprache, gutes Einsatztraining und keine Kamera. Deshalb lehnen wir die dauerhafte Einführung von Bodycams ab“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Die Landesregierung verpasst dazu die Möglichkeit, die Bodycam auch zum Schutz von Betroffenen von Polizeieinsätzen einzuführen. Dies hätte unseren Rechtsstaat gestärkt und so den Einsatz von Bodycams auf rechtlich sichere Füße gestellt.“
Striegel kritisierte, dass der Gesetzentwurf die wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert, die im Abschlussbericht des Modellprojekts niedergeschrieben sind. „Der Bericht bescheinigte dem Einsatz von Bodycams keine deeskalierende, gewaltverhindernde, sondern eine eskalative Wirkung. Das zu ignorieren, halte ich? für politisch skandalös, wissenschaftsfeindlich und zudem rechtlich bedenklich. Die Landesregierung rechtfertigt im Gesetz die Grundrechtseingriffe nicht ausführlich. Es fehlen Vorschriften zum Verfahren, damit Gefahren minimiert werden. Ich bin wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz überzeugt: Das Gesetz wird der Landesregierung um die Ohren fliegen.“