17.06.2026

Alle Berichtspflichten auf den Prüfstand stellen

Auslaufen aller landesrechtlichen Berichtspflichten Ende 2027
Wir haben zur Landtagssitzung einen Antrag für ein „Effizienzgesetz Sachsen-Anhalt“ eingebracht.

Kern des Vorschlags ist, dass alle bestehenden landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten mit Ablauf des Jahres 2027 außer Kraft treten sollen, sofern der Gesetzgeber ihren Fortbestand nicht ausdrücklich neu beschließt. Die Landesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf vorbereiten und dem kommenden Landtag als fertige Beratungsgrundlage vorlegen.

„Nicht der Abbau von Bürokratie soll begründet werden müssen, sondern ihr Fortbestand. Jede Berichts-, Dokumentations- oder Aufbewahrungspflicht im Land soll auf den Prüfstand, um nachzuweisen, dass sie tatsächlich noch notwendig ist”, erklärt Olaf Meister, parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion.

Der Antrag greift den grün-schwarzen Ansatz des Koalitionsvertrages aus Baden-Württemberg für ein Effizienzgesetz im Land auf, um in einem großen Rahmen Verfahren zu vereinfachen, Verwaltungsabläufe zu beschleunigen und Bürokratie konsequent abzubauen.

„Unternehmen, Kommunen, Vereine und die Verwaltung selbst verbringen viel zu viel Zeit mit Nachweisen, Berichten und Dokumentationspflichten. Diese Zeit fehlt für Investitionen, Innovationen und die eigentlichen Aufgaben. Sachsen-Anhalt braucht einen modernen Staat, der effizient arbeitet und den Menschen das Leben leichter macht“, so Meister. Weiter erklärt er: „Wenn andere Länder ihre Verwaltungen fit für die Zukunft machen, sollte Sachsen-Anhalt nicht abseits stehen, auch mit Blick über diese Legislatur hinaus.”

Neben dem Abbau überflüssiger Pflichten fordert der Antrag die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, medienbruchfreie Antragswege sowie vereinfachte Förder- und Nachweisregelungen insbesondere für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Antrag „Effizienzgesetz Sachsen-Anhalt“